Vergütung im universitären Bereich Verwertet der Dienstherr die Erfindung, so entsteht dem Erfinder ein Anspruch auf Erfindervergütung in Höhe von 30 Prozent der Bruttoeinnahmen, was bedeutet, dass die von der Hochschule in die Patentierung und Vermarktung investierten Mittel vom Erlös…
Meldepflicht und Inanspruchnahme
Meldepflicht und Inanspruchnahme im universitären Bereich Der Erfinder ist berechtigt, die Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit zu publizieren, sofern er dies dem Dienstherrn rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor, angezeigt hat. Hält der Erfinder diese Frist nicht…
Persönlicher Geltungsbereich an Hochschulen
Persönlicher Geltungsbereich des ArbnErfG an Hochschulen Unter den persönlichen Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes fallen an Hochschulen: Beamte (z.B. Professoren, akademische Räte) Wissenschaftliches Personal Nicht wissenschaftliches Personal Technisches Personal Verwaltungspersonal Auszubildende Vertraglich gebundene Hilfskräfte Erfindungen von Studenten sind generell freie Erfindungen und…
Folgen des Entwurfs
Folgen des Entwurfs Für die Arbeitgebervertreter überraschend, erhoben die Gewerkschaften Einspruch gegen den überarbeiteten Referentenentwurf. Als Begründung wurde angeführt, die Gesetzesnovelle diene lediglich der Besserstellung der Arbeitgeber und verschlechtere die Position der Arbeitnehmer. Aufgrund dessen wurden lediglich einige wenige Punkte…
Vergütungssystem des Entwurfs
Pauschalvergütungssystem des Entwurfs Der Arbeitnehmer erhält 250 € bei Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber. Weitere 500 € erhält der Erfinder, wenn ein Schutzrecht für die Erfindung angemeldet wird. Bei zusätzlicher Schutzrechtsanmeldung in mindestens einem anderen Land erhöht sich der…
Kritik am ArbnErfG
Kritik am ArbnErfG Die Ergebnisse der Studie deuteten daraufhin, dass die befragten Unternehmen die Umsetzung des Gesetzes als sehr umständlich und aufwändig bewerteten und vielfach versucht wurde, die Vorschriften zu umgehen. Insbesondere die Verpflichtung zur Patentanmeldung im Inland bei Inanspruchnahme,…
Pauschalvergütung
Pauschalvergütung Das zweite Hauptproblem, die Berechnung der Vergütungshöhe, wird in der betrieblichen Praxis immer öfter durch Pauschalsysteme zu umgehen versucht. Das Problem bei der Vergütungsberechnung ist, dass das Gesetz hier sehr unklar bleibt. Es wird von einer „angemessenen Vergütung“ gesprochen,…
Patentanmeldung
Pflicht zur Patentanmeldung Die Pflichten des Arbeitgebers zur Anmeldung eines Patentes bei Inanspruchnahme oder die Ermöglichung einer Anmeldung im Ausland verursachen den Unternehmen zufolge unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Kosten. Aus diesem Grund sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen, mit…
Unkenntnis über Arbeitnehmererfindergesetz
Unkenntnis des Arbeitnehmers Der wohl häufigste Grund für die Nichteinhaltung des Gesetzes ist die Unkenntnis des Arbeitnehmererfinders über seine Rechte. Wissen Angestellte im Bereich von Forschung und Entwicklung noch des Öfteren vom Arbeitnehmererfindungsgesetz, so haben die meisten anderen Arbeitnehmer in…