Meldepflicht und Inanspruchnahme im universitären Bereich Der Erfinder ist berechtigt, die Diensterfindung im Rahmen seiner Lehr- und Forschungstätigkeit zu publizieren, sofern er dies dem Dienstherrn rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor, angezeigt hat. Hält der Erfinder diese Frist nicht…
Vergütungssystem des Entwurfs
Pauschalvergütungssystem des Entwurfs Der Arbeitnehmer erhält 250 € bei Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber. Weitere 500 € erhält der Erfinder, wenn ein Schutzrecht für die Erfindung angemeldet wird. Bei zusätzlicher Schutzrechtsanmeldung in mindestens einem anderen Land erhöht sich der…
Kritik am ArbnErfG
Kritik am ArbnErfG Die Ergebnisse der Studie deuteten daraufhin, dass die befragten Unternehmen die Umsetzung des Gesetzes als sehr umständlich und aufwändig bewerteten und vielfach versucht wurde, die Vorschriften zu umgehen. Insbesondere die Verpflichtung zur Patentanmeldung im Inland bei Inanspruchnahme,…
Unkenntnis über Arbeitnehmererfindergesetz
Unkenntnis des Arbeitnehmers Der wohl häufigste Grund für die Nichteinhaltung des Gesetzes ist die Unkenntnis des Arbeitnehmererfinders über seine Rechte. Wissen Angestellte im Bereich von Forschung und Entwicklung noch des Öfteren vom Arbeitnehmererfindungsgesetz, so haben die meisten anderen Arbeitnehmer in…