Folgen des Entwurfs

Folgen des Entwurfs

Für die Arbeitgebervertreter überraschend, erhoben die Gewerkschaften Einspruch gegen den überarbeiteten Referentenentwurf. Als Begründung wurde angeführt, die Gesetzesnovelle diene lediglich der Besserstellung der Arbeitgeber und verschlechtere die Position der Arbeitnehmer.

Aufgrund dessen wurden lediglich einige wenige Punkte in der Gesetzesänderung 2009 bedacht. Bezüglich einer neuen Vergütungsberechnung konnte jedoch kein Konsens gefunden werden, wodurch eine größere Reform des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vorerst gescheitert ist. Die Problematik der Bestimmung einer angemessenen Vergütung besteht also weiter.