Pauschalvergütung

Pauschalvergütung

PauschalvergütungDas zweite Hauptproblem, die Berechnung der Vergütungshöhe, wird in der betrieblichen Praxis immer öfter durch Pauschalsysteme zu umgehen versucht. Das Problem bei der Vergütungsberechnung ist, dass das Gesetz hier sehr unklar bleibt. Es wird von einer „angemessenen Vergütung“ gesprochen, wobei zusätzlich Richtlinien zur Orientierung gestellt werden. Diese sind recht umfangreich, werden jedoch als zu kompliziert empfunden und liefern kaum konkrete Zahlen. Deshalb wird die eigentlich vom Gesetz angedachte, am wirtschaftlichen Wert der Erfindung anteilige, Vergütung immer öfter durch eine zeitnahe Pauschalzahlung ersetzt. Damit versuchen Arbeitgeber den Vergütungsprozess möglichst schnell abzuschließen, anstatt jährlich komplizierte Rechnungen durchzuführen.

Dieses Vorgehen ist generell mit dem Gesetz vereinbar, solange die gezahlte Vergütung nicht in erheblichem Maße unbillig ist. In der Praxis wird bei einem Verhältnis von zustehender zu gezahlter Vergütung über 2 : 1 von Unbilligkeit gesprochen. Es ist jedoch schwer abzuschätzen, welche Vergütung dem Erfinder in Zukunft zustehen wird, was den Arbeitgeber dem Risiko unterwirft mit der Einmalzahlung in den Bereich der Unbilligkeit zu geraten. In diesem Fall kann der Erfinder ex tunc (rückwirkend) Ansprüche geltend machen.