Großbritannien

Arbeitnehmererfindervergütung in Großbritannien

GroßbritannienIn Großbritannien ist die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmererfindervergütung in den §§ 39-43 Patents Act bestimmt.

Grundsätzlich steht hier eine Erfindung dem Arbeitgeber zu. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfindung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zustande kommt oder der Erfinder zu Erfindungszwecken angestellt ist. Zudem hält der Arbeitgeber alle Rechte an der Erfindung, wenn der Erfinder eine besondere Aufgabe im Unternehmen hält, nach welcher er speziell die Gewinne des Unternehmens zu fördern verpflichtet ist.

Eine Inanspruchnahme einer Erfindung ist somit nicht von Bedeutung.

Auch bei der Vergütung unterscheidet sich Großbritannien stark von Deutschland. Dem Erfinder entsteht nur dann ein Anspruch auf Vergütung, sofern seine Erfindung für den Arbeitnehmer einen außerordentlichen Vorteil darstellt. Andernfalls hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine gesonderte Bezahlung.