Arbeitnehmererfindervergütung in der Niederlande In den Niederlanden sind die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmervergütung im Art.12 Patent Act festgelegt. Grundsätzlich hält hier der Erfinder selbst alle Rechte an der Erfindung. Kann aber der Arbeitgeber belegen, dass die Erfindung im Rahmen des…
Italien
Arbeitnehmererfindervergütung in Italien Die italienische Rechtsgrundlage der Arbeitnehmererfindervergütung findet man im Art. 23-25 Codice della proprietà industriale. Falls der Arbeitnehmererfinder zum Zwecke der Erfindertätigkeit angestellt wurde, stehen alle Rechte an der Erfindung ausschließlich dem Unternehmen zu. Der Erfinder hält lediglich…
Großbritannien
Arbeitnehmererfindervergütung in Großbritannien In Großbritannien ist die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmererfindervergütung in den §§ 39-43 Patents Act bestimmt. Grundsätzlich steht hier eine Erfindung dem Arbeitgeber zu. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfindung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zustande kommt oder…
Österreich
Arbeitnehmererfindervergütung in Österreich In Österreich sind die Rechte und Pflichten von Dienstnehmern (Arbeitnehmern) und Dienstgebern (Arbeitgebern) bezüglich Erfindungen in den §§ 6 – 20 des österreichischen Patentgesetzes (PatG) geregelt. Auch in Österreich ist Grundlage der Arbeitnehmererfindervergütung das Vorliegen einer Diensterfindung.…
Patentanmeldung
Pflicht zur Patentanmeldung Die Pflichten des Arbeitgebers zur Anmeldung eines Patentes bei Inanspruchnahme oder die Ermöglichung einer Anmeldung im Ausland verursachen den Unternehmen zufolge unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Kosten. Aus diesem Grund sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen, mit…