Erfinder

Frankreich

Arbeitnehmererfindervergütung Frankreich Die Rechtsgrundlage der Erfindervergütung in Frankreich ist im Art.L. 611-7 Code de la propriété intellectuelle geregelt. Auch in Frankreich wird unterschieden zwischen einer Diensterfindung (inventions de mission) und einer freien Erfindung (inventions hors mission). Grundsätzlich stehen dem Arbeitnehmer alle…

Schweiz

Arbeitnehmererfindervergütung in der Schweiz Die rechtliche Grundlage für die Arbeitnehmererfindervergütung bildet in der Schweiz der Art. 332 Obligationenrecht (OR). Die Schweiz unterscheidet zwischen Diensterfindungen, Gelegenheitserfindungen und arbeitsfremden Erfindungen. Diensterfindung Eine Diensterfindung liegt vor, wenn sie der Arbeitnehmer in Ausübung seiner…

Österreich

Arbeitnehmererfindervergütung in Österreich In Österreich sind die Rechte und Pflichten von Dienstnehmern (Arbeitnehmern) und Dienstgebern (Arbeitgebern) bezüglich Erfindungen in den §§ 6 – 20 des österreichischen Patentgesetzes (PatG) geregelt. Auch in Österreich ist Grundlage der Arbeitnehmererfindervergütung das Vorliegen einer Diensterfindung.…