Gesetzesänderungen vom 07.02.2002 Vor dem 07.02.2002 fielen Erfindungen unter das sog. Hochschullehrerprivileg, sofern sie von Hochschullehrern, Dozenten und Assistenten im Rahmen ihrer Hochschultätigkeiten gemacht wurden. Diese Erfindungen wurden generell als frei angesehen, d.h. alle Rechte daran blieben bei den Erfindern.…
Schutzrechtsanmeldung
Schutzrechtsanmeldung Die Universität ist verpflichtet, die Erfindung als Schutzrecht anzumelden. Es ist im Interesse des Erfinders auch nach Erfüllung seiner Melde- und Anzeigepflicht sicherzustellen, dass die Publikation erst nach der Schutzrechtsanmeldung erfolgt, da sonst die eigene Publikation neuheitsschädlich ist und…
Patentanmeldung
Pflicht zur Patentanmeldung Die Pflichten des Arbeitgebers zur Anmeldung eines Patentes bei Inanspruchnahme oder die Ermöglichung einer Anmeldung im Ausland verursachen den Unternehmen zufolge unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Kosten. Aus diesem Grund sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen, mit…