Arbeitnehmererfindervergütung in der Niederlande
In den Niederlanden sind die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmervergütung im Art.12 Patent Act festgelegt.
Grundsätzlich hält hier der Erfinder selbst alle Rechte an der Erfindung. Kann aber der Arbeitgeber belegen, dass die Erfindung im Rahmen des normalen beruflichen Arbeitsverhältnisses des Erfinders entstanden ist, so stehen die Rechte an der Erfindung dem Arbeitgeber zu. Dies ist aber oftmals schon im Arbeitsvertrag klar geregelt. Eine Inanspruchnahme entfällt aufgrund der Regelungen im Arbeitsvertrag.
Der Erfinder hat nur Anspruch auf eine Vergütung, sofern sein für die Ausführung seiner Tätigkeiten bezahltes Entgelt nicht ausreichend für den Verlust seiner Rechte an der Erfindung entschädigt.