Kritik am ArbnErfG
Die Ergebnisse der Studie deuteten daraufhin, dass die befragten Unternehmen die Umsetzung des Gesetzes als sehr umständlich und aufwändig bewerteten und vielfach versucht wurde, die Vorschriften zu umgehen. Insbesondere die Verpflichtung zur Patentanmeldung im Inland bei Inanspruchnahme, die Freigabe der Erfindung im Ausland, sowie die nachträgliche Neubewertung der Erfindung wurden in der Praxis häufig durch Pauschalzahlungen an den Arbeitnehmer ersetzt.
Auch die komplizierte und dennoch nicht exakte Berechnung der Vergütungshöhe nach den amtlichen Richtlinien und die damit verbundene Rechtsunsicherheit wurden kritisch betrachtet, sowie auch die Effizienz der vom Gesetzgeber gewünschten Anreizfunktion für Innovationen in Zweifel gezogen wurde.
Forderung nach Modernisierung
Daraufhin wurden Forderungen nach einer Modernisierung und Entbürokratisierung des Gesetzes laut, da die bisherige Version offensichtlich zu wenig praxistauglich war.
In Zusammenarbeit von Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurde deshalb 2001 ein erster Referentenentwurf erstellt, der in den darauffolgenden Jahren weiter überarbeitet wurde. Im Zuge dieses Entwurfs wurde auch eine neue, vereinfachte Pauschalvergütung erarbeitet.