Persönlicher Geltungsbereich an Hochschulen

Persönlicher Geltungsbereich des ArbnErfG an Hochschulen Unter den persönlichen Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes fallen an Hochschulen: Beamte (z.B. Professoren, akademische Räte) Wissenschaftliches Personal Nicht wissenschaftliches Personal Technisches Personal Verwaltungspersonal Auszubildende Vertraglich gebundene Hilfskräfte Erfindungen von Studenten sind generell freie Erfindungen und…

Folgen des Entwurfs

Folgen des Entwurfs Für die Arbeitgebervertreter überraschend, erhoben die Gewerkschaften Einspruch gegen den überarbeiteten Referentenentwurf. Als Begründung wurde angeführt, die Gesetzesnovelle diene lediglich der Besserstellung der Arbeitgeber und verschlechtere die Position der Arbeitnehmer. Aufgrund dessen wurden lediglich einige wenige Punkte…

Kritik am ArbnErfG

Kritik am ArbnErfG Die Ergebnisse der Studie deuteten daraufhin, dass die befragten Unternehmen die Umsetzung des Gesetzes als sehr umständlich und aufwändig bewerteten und vielfach versucht wurde, die Vorschriften zu umgehen. Insbesondere die Verpflichtung zur Patentanmeldung im Inland bei Inanspruchnahme,…

Pauschalvergütung

Pauschalvergütung Das zweite Hauptproblem, die Berechnung der Vergütungshöhe, wird in der betrieblichen Praxis immer öfter durch Pauschalsysteme zu umgehen versucht. Das Problem bei der Vergütungsberechnung ist, dass das Gesetz hier sehr unklar bleibt. Es wird von einer „angemessenen Vergütung“ gesprochen,…

Patentanmeldung

Pflicht zur Patentanmeldung Die Pflichten des Arbeitgebers zur Anmeldung eines Patentes bei Inanspruchnahme oder die Ermöglichung einer Anmeldung im Ausland verursachen den Unternehmen zufolge unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Kosten. Aus diesem Grund sind viele Arbeitgeber dazu übergegangen, mit…